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Liebe Klara,
gefällt mir sehr gut, besonders wie Du immer wieder den Bogen von den Kindertagesstädten zu TKKG, den Pseudonymen des Autors wieder zurück auf den Kindersegen kommst. Ich habe den Eindruck, das ist sehr gekonnt geschrieben (auch wenn man gelegentlich vom Eindruck übermannt wird das lyr. Ich sei Ursula von der Leyen
) !
Eine kleine Anmerkung. Dieser Satz
ist nicht nur ein wenig umständlich sondern auch missverständlich geschrieben ...
vielleicht sowas wie "welche seiner Persönlichkeiten/Identitäten gemeint ist?"
Liebe Grüße
Max
gefällt mir sehr gut, besonders wie Du immer wieder den Bogen von den Kindertagesstädten zu TKKG, den Pseudonymen des Autors wieder zurück auf den Kindersegen kommst. Ich habe den Eindruck, das ist sehr gekonnt geschrieben (auch wenn man gelegentlich vom Eindruck übermannt wird das lyr. Ich sei Ursula von der Leyen
.gif)
Eine kleine Anmerkung. Dieser Satz
Der musste sich wahrscheinlich immer mittels seiner Texte daran erinnern, wer von ihm gemeint ist. Also: in wessen Namen geschrieben wurde.
ist nicht nur ein wenig umständlich sondern auch missverständlich geschrieben ...
vielleicht sowas wie "welche seiner Persönlichkeiten/Identitäten gemeint ist?"
Liebe Grüße
Max
hallo klara!
gefällt mir. wie aus dem leben.gif)
ein paar sachen sind mir aufgefallen.
In obiger Obliegenheit betreffs TKBK erlaube ich mir im Korrekturbereich korrigierend einschreiten zu dürfen.
Hochachtungsvoll NJKahlen, Behufsprüfer von Antragsforumlaren bezüglich kontemplativer & visueller Integrität (Prüfer AkvI)
Wie in jedem Jahr kommt ein Schreiben vom Amt, der Kinderbetreuung wegen bzw. wegen des Betrages, den die Eltern für die Kinderbetreuung aufbringen müssen. Dieser Betrag ändert sich jedes Jahr - je nach Einkommen der Kostenbeteiligungspflichtigen. Das ist ja auch gut und gerecht - aber die Worte, die Worte! Eigentlich sollte es von Amts wegen verboten werden, dass eines wie kostenbeteiligungspflichtigbin überhaupt existiert, aber nein: Sie schwelgen darin, amtlicherseits. Mir/uns ist durchaus bekannt, dass wissentlich falsche oder unvollständige Angaben die rückwirkende Erhöhung der Kostenbeteiligung zur Folge haben (§ 5 Abs. 3 TKBG).
TKBG kenne ich nicht, aber die Kinder, deretwegen ich danach kostenbeteiligungspflichtig bin, hören TKKG auf Kassette (gibt’s jetzt auch als Film).
Der Autor von TKKG ist vor kurzem gestorben. In der Zeitung stand, dass er über hundert Pseudonyme hatte. Wahnsinn! Ich frage mich, wie der da durchgestiegen ist, wo ich mich schon in meinem eigenen popeligen Namen nicht zurecht finde – geschweige denn in den Schreiben der Ämter. In dem Zusammenhang solle ich bitte auch, heißt es darin, § 5 Abs. 3 TKBG über den Eintritt oder Wegfall eines Ermäßigungstatbestandes, z. B. durch Kinder, beachten. Schon wieder TKBG. Tante Käthe bringt Geld? Ach nein, da steht ja die Übersetzung: Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz.(oder doch in der Abkürzung: TBKBG ???) Klingt fast noch besser als jener nur angedeutete Wegfall durch Kinder. Ermäßigungstatbestand finde ich indessen eher pseudo, weil er meistens nur auf dem Papier wirksam wird. Wenn unsere Familie auf Familienticket in den Zoo geht oder ins Schwimmbad, fällt bei uns sofort der Ermäßigungstatbestand weg – sind einfach zu viele Kinder. Aber vielleicht hab ich nur noch nicht die tiefere Bedeutung erfasst: dass (bin mir nicht ganz sicher...) die Familien sich gefälligst mäßigen sollten beim Kindermachen. Sonst fällt sofort der Tatbestand weg (siehe oben, TKKG).(muss hier nicht TKBG hin???)
Ich darf am Ende auch ankreuzen zu den Einkommensverhältnissen. Multiple Choice.
Ich werde/wir werden den freiwillig den Höchstsatz leisten. Und in Klammern wird der Verzicht dezent schmackhaft gemacht: (Einkommensunterlagen werden nicht benötigt).
Nee, nee, so leicht kriegen sie mich nicht. Ha! Ich werde auf keinen Fall meinen Ermäßigungstatbestand wegfallen lassen. Keine Originale schicken! Und den Termin einhalten!
Immerhin erinnert mich die jährliche Kostenbeitragsüberprüfung der Kitas Nordwest auch an die Einrichtung, die die betreffenden Kinder besuchen – und an ihre Geburtstage. Das ist aufmerksam. Eine freundliche Mahnung, die Geburtstage – bei aller Mäßigung - nicht –– unter den Tisch fallen zu lassen. Recht haben sie. Schließlich verliert man bei Kindern ja leicht den Überblick, so wie der Autor von TKKG. Der musste sich wahrscheinlich immer mittels seiner Texte daran erinnern, wer von ihm gemeint ist. Also: in wessen Namen geschrieben wurde.
gefällt mir. wie aus dem leben
.gif)
ein paar sachen sind mir aufgefallen.
In obiger Obliegenheit betreffs TKBK erlaube ich mir im Korrekturbereich korrigierend einschreiten zu dürfen.

Hochachtungsvoll NJKahlen, Behufsprüfer von Antragsforumlaren bezüglich kontemplativer & visueller Integrität (Prüfer AkvI)
Wie in jedem Jahr kommt ein Schreiben vom Amt, der Kinderbetreuung wegen bzw. wegen des Betrages, den die Eltern für die Kinderbetreuung aufbringen müssen. Dieser Betrag ändert sich jedes Jahr - je nach Einkommen der Kostenbeteiligungspflichtigen. Das ist ja auch gut und gerecht - aber die Worte, die Worte! Eigentlich sollte es von Amts wegen verboten werden, dass eines wie kostenbeteiligungspflichtigbin überhaupt existiert, aber nein: Sie schwelgen darin, amtlicherseits. Mir/uns ist durchaus bekannt, dass wissentlich falsche oder unvollständige Angaben die rückwirkende Erhöhung der Kostenbeteiligung zur Folge haben (§ 5 Abs. 3 TKBG).
TKBG kenne ich nicht, aber die Kinder, deretwegen ich danach kostenbeteiligungspflichtig bin, hören TKKG auf Kassette (gibt’s jetzt auch als Film).
Der Autor von TKKG ist vor kurzem gestorben. In der Zeitung stand, dass er über hundert Pseudonyme hatte. Wahnsinn! Ich frage mich, wie der da durchgestiegen ist, wo ich mich schon in meinem eigenen popeligen Namen nicht zurecht finde – geschweige denn in den Schreiben der Ämter. In dem Zusammenhang solle ich bitte auch, heißt es darin, § 5 Abs. 3 TKBG über den Eintritt oder Wegfall eines Ermäßigungstatbestandes, z. B. durch Kinder, beachten. Schon wieder TKBG. Tante Käthe bringt Geld? Ach nein, da steht ja die Übersetzung: Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz.(oder doch in der Abkürzung: TBKBG ???) Klingt fast noch besser als jener nur angedeutete Wegfall durch Kinder. Ermäßigungstatbestand finde ich indessen eher pseudo, weil er meistens nur auf dem Papier wirksam wird. Wenn unsere Familie auf Familienticket in den Zoo geht oder ins Schwimmbad, fällt bei uns sofort der Ermäßigungstatbestand weg – sind einfach zu viele Kinder. Aber vielleicht hab ich nur noch nicht die tiefere Bedeutung erfasst: dass (bin mir nicht ganz sicher...) die Familien sich gefälligst mäßigen sollten beim Kindermachen. Sonst fällt sofort der Tatbestand weg (siehe oben, TKKG).(muss hier nicht TKBG hin???)
Ich darf am Ende auch ankreuzen zu den Einkommensverhältnissen. Multiple Choice.
Ich werde/wir werden den freiwillig den Höchstsatz leisten. Und in Klammern wird der Verzicht dezent schmackhaft gemacht: (Einkommensunterlagen werden nicht benötigt).
Nee, nee, so leicht kriegen sie mich nicht. Ha! Ich werde auf keinen Fall meinen Ermäßigungstatbestand wegfallen lassen. Keine Originale schicken! Und den Termin einhalten!
Immerhin erinnert mich die jährliche Kostenbeitragsüberprüfung der Kitas Nordwest auch an die Einrichtung, die die betreffenden Kinder besuchen – und an ihre Geburtstage. Das ist aufmerksam. Eine freundliche Mahnung, die Geburtstage – bei aller Mäßigung - nicht –– unter den Tisch fallen zu lassen. Recht haben sie. Schließlich verliert man bei Kindern ja leicht den Überblick, so wie der Autor von TKKG. Der musste sich wahrscheinlich immer mittels seiner Texte daran erinnern, wer von ihm gemeint ist. Also: in wessen Namen geschrieben wurde.
Hi Niko,
dank dir sehr für deine Korrektur in besagter Angelegenheit. Wird alles erledigt ,-). Aber TKKG soll da stehen, als absichtlicher Lapsus sozusagen (kommt der Gag nicht an?).
lg
klara
edit: äh, Niko, beide dasse sind dasse... die lasse ich mit doppel-s
dank dir sehr für deine Korrektur in besagter Angelegenheit. Wird alles erledigt ,-). Aber TKKG soll da stehen, als absichtlicher Lapsus sozusagen (kommt der Gag nicht an?).
lg
klara
edit: äh, Niko, beide dasse sind dasse... die lasse ich mit doppel-s
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